Auf dieser Seite möchten wir auf die uns am häufigsten gestellten Fragen unserer Interessenten eingehen.
Da wir damit sicherlich nicht alle für Sie interessanten Fragen beantworten können, möchten wir Sie bitten, sich bei weiteren Fragen telefonisch oder über unser Kontakformular mit uns in Verbindung zu setzen.
Häufig gestellte Fragen
Was geschieht mit den denkmalgeschützten Gebäuden?
Der Ziehbrunnen
auf Grundstück 7 steht grundsätzlich nicht unter Denkmalschutz. Es ist daher möglich ihn zu entfernen oder ihn als Brauchwasserbrunnen oder Zierbrunnen weiter zu nutzen.
Das Backhaus
hat einen Liebhaber gefunden, wird entsprechend der Denkmalschutzbestimmungen kurzfristig abgebaut und an einem anderen Platz originalgetreu wieder errichtet. Dem Käufer von Grundstück 7 entstehen dadurch keinerlei Kosten.
Die Scheune
ursprünglich zur gemeinsamen Nutzung durch die neuen Grundstückseigentümer vorgesehen, verbleibt im Besitz der Familie Vortmüller. Sie wird kurzfristig restauriert und dient in Zukunft als repräsentativer Durchgang zu den Grundstücken. Eine PKW-Zufahrt wird (ist) unmittelbar neben der Scheune errichtet.
Wann geht es los?
Der Bau des Privatwegs und der privaten Schmutzwasser-Kanalisation hat im Frühjahr 2009 begonnen. Mittlerweile ist die Installation der Kanalisation abgeschlossen und der Privatweg, zunächst als asphaltierte Baustraße, hergestellt.
Später, wenn alle anliegenden Grundstücke bebaut sind, erfolgt der Endausbau des Privatweges mit Betonpflaster in Rottönen in Kombination mit Granit-Altpflaster.
Seit März 2010 heißt die Straße offiziell "Am Ziehbrunnen".
Was für Vorteile bietet mir eine "Privatstraße"?
Grundsätzlich sind Sie als Anlieger berechtigt über die Nutzung der Straße in Eigenverantwortung zu entscheiden. So können Sie z.B. die Nutzung des Parkraums selbst regeln oder bestimmen, ob und wie die Straße für die Öffentlichkeit nutzbar ist.
Ist der Baumbestand sicher?
Von den großen, den Baugrund begrenzenden Bäumen droht unter normalen Bedingungen keinerlei Gefahr. Alle Bäume sind gutachterlich untersucht, morsche Äste wurden entfernt und der Baumbestand gilt von amtswegen als gesund.
Die alten Obstbäume die sich (noch) auf vereinzelten Grundstücken befinden, können sowohl erhalten als auch entfernt werden.
Was geschieht mit den Obstbäumen auf den Grundstücken?
Die alten Obstbäume die sich (noch) auf vereinzelten Grundstücken befinden, können vom Eigentümer sowohl erhalten als auch entfernt werden.